BfArM - Empfehlungen des BfArM - Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund -Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)
Bundesregierung - Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf ist eine Mund -Nasen-Bedeckung Pflicht. Empfohlen wird sie in Situationen, in denen Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können -
Maske / Mundbedeckung - Sea-Watch
Lufthansa führt ab 8. Juni Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz an Bord ein - Lufthansa Group